Sicherlich nutzen Sie den Vorteil der reduzierten EEG-Umlage oder andere Privilegierung, wenn Ihre Firma zum Kreis der energieintensiven Unternehmen zählt oder eine erneuerbare Eigenerzeugungsanlage betreiben.
Aber Vorsicht: Sofern Sie auf Ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, müssen Sie ab 2021 ein Messkonzept mit zeitsynchroner Drittmengenabgrenzung auf Basis geeichter Zähler nutzen.
Daher bieten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Stromweiterleitung an Dritte und was Sie unbedingt beachten müssen, übersichtlich in diesem kostenfreien Whitepaper.
In diesem Whitepaper erfahren Sie:
Wer ist von der Regelung Stromweiterleitung an Dritte betroffen?
Welche Ausnahmen gibt es?
Was passiert bei Nichtabgrenzung?
Lösung an einem Beispiel
So gestalten Sie die Stromweiterleitung an Dritte gesetzeskonform und kosteneffizient.